Rolle Admin, Sekretariat oder Empfang. Für den Betrieb ist eine Kasse (TSE) eingerichtet. Der Vorgang ist ein Kassenvorgang: eine Zahlung bar, mit Karte am Terminal oder mit EC-/Kreditkarte am externen Gerät, oder ein Verkauf.
Schritte
Zahlung am Gästekonto: Nach Zahlung erfassen zeigt die Buchung "Zahlung wurde erfasst. Beleg für den Gast:".
Klicken Sie auf Beleg drucken. Der Zahlungsbeleg öffnet sich als PDF in einem neuen Tab; drucken Sie ihn von dort aus. Mit Herunterladen speichern Sie die Datei, etwa um sie dem Gast selbst zuzusenden. Möchte der Gast keinen Beleg, klicken Sie auf Kein Beleg gewünscht.
Verkauf: Nach dem Kassieren klicken Sie auf Beleg anzeigen, drucken oder herunterladen. Der Verkaufsbeleg erscheint unter der Bestätigung. Mit Kein Beleg gewünscht steht dort "Kein Beleg ausgegeben. Er bleibt im Verkaufsjournal abrufbar."
Zahlung an einer Rechnung: Öffnen Sie in Rechnungen zu dieser Buchung die Zahlungsbestätigung (PDF). Sie führt jede Tresen-Zahlung mit ihren TSE-Daten auf.
Welcher Beleg wofür
| Beleg | Wann | Inhalt |
|---|---|---|
| Zahlungsbeleg | Zahlung am Gästekonto vor der Rechnung | Betrieb, Buchungsnummer, Datum, Zahlungsart, Betrag, TSE-Daten. Hinweis "Dieser Beleg ist keine Rechnung. Die Zahlung wird mit der Rechnung zur Buchung verrechnet." |
| Zahlungsbestätigung zur Rechnung | Zahlungen an einer ausgestellten Rechnung | Rechnungsnummer, alle Zahlungen, Bereits bezahlt, Offener Betrag; je Tresen-Zahlung die TSE-Daten. |
| Verkaufsbeleg | Verkauf, jede Zahlart | Artikel, Steuersätze, Gesamtbetrag (brutto), TSE-Daten; ein Storno ergibt einen Stornobeleg. |
TSE-Daten auf dem Beleg
Der Block "TSE-Daten (KassenSichV)" enthält TSE-Seriennummer, Kassen-Seriennummer, Transaktionsnummer, Start, Ende, Signaturzähler, die Signatur in kleiner Schrift und einen QR-Code. Über den QR-Code kann das Finanzamt den Beleg prüfen. War die TSE ausgefallen, steht dort "TSE ausgefallen: Dieser Vorgang konnte nicht signiert werden." mit Kassen-Seriennummer und Zeitpunkt (Bei TSE-Ausfall weiterarbeiten).
Für jeden Kassenvorgang besteht Belegausgabepflicht. Ein elektronischer Beleg genügt, und der Gast darf auf den Beleg verzichten; dann klicken Sie auf Kein Beleg gewünscht.
Einen Versand des Zahlungsbelegs per E-Mail gibt es nicht. Die Zahlungsbestätigung zur Rechnung können Sie beim Rechnungsversand mit Zahlungsbestätigung anhängen mitschicken.
Der Beleg ersetzt keine Rechnung. Die Umsatzsteuer weist erst die Rechnung aus, im Verkauf der Verkaufsbeleg.