Was das Gesetz verlangt
Nach § 4 des Arbeitszeitgesetzes ist die Arbeit durch Ruhepausen zu unterbrechen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Diese Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Ob eine Pause tatsächlich genommen wurde, ist eine Frage der Organisation im Betrieb; wie sie in der Zeiterfassung abgebildet wird, entscheiden Sie über das Arbeitszeitmodell.
Gerechnete Pausenregel
Bei der gesetzlichen Regel-Pause zieht clavenda die vorgeschriebene Pausenzeit rechnerisch von der Arbeitszeit ab, ohne dass jemand eine Pause stempelt. Das ist der einfachste Weg: Die Mitarbeiter stempeln nur Kommen und Gehen, und die Pause ergibt sich aus der Dauer des Tages. Gerechnet wird so: Ab 6 Stunden Anwesenheit zieht clavenda 30 Minuten ab. Bleiben danach mehr als 9 Stunden Arbeitszeit, steigt der Abzug gleitend, und zwar nur so weit, dass 9 Stunden Arbeitszeit bleiben. Ab 9:45 Stunden Anwesenheit sind es die vollen 45 Minuten. Ein Tag mit 9:30 Stunden Anwesenheit hat so 30 Minuten Pause, ein Tag mit 9:40 Stunden 40 Minuten und ein Tag mit 9:45 Stunden 45 Minuten, jeweils mit 9 Stunden Arbeitszeit. So zieht clavenda nie mehr ab, als das Gesetz verlangt. Am Tablet erscheinen dann nur zwei Tasten und ein Hinweis auf die Regel.
Gestempelte Pause
Alternativ stempeln die Mitarbeiter Pause an und Pause aus. Dann zählt nur die tatsächlich gestempelte Pause. Das ist genauer, verlangt aber Disziplin am Gerät. Sehr kurze Pausen unterhalb einer Mindestdauer werden dabei nicht als Ruhepause anerkannt. Diesen Weg wählen Sie über das Arbeitszeitmodell und den entsprechenden Haken am Gerät.
Was Sie einstellen
Die Pausenart legen Sie je Arbeitszeitmodell fest (Referenz: Arbeitszeitmodelle). Der Haken Bekannt gemacht dokumentiert, dass die Regel den Mitarbeitern mitgeteilt wurde. Ob am Tablet Pausentasten erscheinen, steuert die Einstellung Pausen am Gerät stempeln beim Gerät.