Worum es geht
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Für geringfügig Beschäftigte und einige Branchen schreibt zudem § 17 des Mindestlohngesetzes vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. clavenda setzt das um, indem jeder Stempel als eigene Buchung mit Zeitpunkt und Art gespeichert wird.
Was gespeichert wird
Zu jedem Stempel gehören der Mitarbeiter, der Zeitpunkt, die Art (Kommen, Gehen, Pause) und das Gerät, an dem gestempelt wurde. Aus diesen Buchungen berechnet clavenda die tägliche Arbeitszeit. Was nicht gespeichert wird, ist ebenso wichtig: keine Standortdaten außer der Kennung des Geräts. Wo genau eine Person war, erfasst clavenda nicht.
Warum die Buchungen unveränderlich sind
Eine Arbeitszeitaufzeichnung ist nur dann verlässlich, wenn sie nachträglich nicht heimlich verändert werden kann. Deshalb sind Stempel in clavenda unveränderlich: Sie werden nie überschrieben oder gelöscht. Ist ein Stempel falsch, korrigiert die Verwaltung ihn mit einer neuen Buchung, die auf die ursprüngliche verweist. Beide bleiben sichtbar, die alte durchgestrichen. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, was ursprünglich erfasst und was später korrigiert wurde. Versucht jemand dennoch, eine Buchung zu ändern, weist die Datenbank das ab.
Datenschutz für Mitarbeiter
Arbeitszeitdaten sind Beschäftigtendaten. Rechtsgrundlage ist das Beschäftigungsverhältnis; die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es die gesetzlichen Fristen verlangen, und dann gelöscht. Ein Merkblatt für Mitarbeiter fasst zusammen, welche Daten erfasst werden und welche Rechte bestehen.