Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG)
Über 8 Stunden Netto am Tag zeigt clavenda gelb, über 10 Stunden rot. Bis zu 10 Stunden sind zulässig, solange der Durchschnitt über 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt. Diesen Schnitt sehen Sie im Mitarbeiter-Detail.
Pausen (§ 4 ArbZG)
Ab mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause nötig, ab mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne Pause: 9:30 Stunden Anwesenheit mit 30 Minuten Pause sind 9 Stunden Arbeit und reichen aus. Fehlt die Pause, zeigt der Tag rot. Ein sehr kurzer Pausenabschnitt unter 15 Minuten zählt dabei nicht als Pause. Ist im Arbeitszeitmodell eine dokumentierte Pausenregel hinterlegt, rechnet clavenda die Pause ohne Stempel heraus.
Ruhezeit (§ 5 ArbZG)
Zwischen zwei Arbeitstagen liegen im Gastgewerbe mindestens 10, sonst 11 Stunden Ruhe. Unter 11 Stunden zeigt clavenda gelb, unter der eingestellten Mindestruhezeit rot.
Unter 18 Jahre (JArbSchG)
Für Jugendliche gelten strengere Grenzen: mehr als 8 Stunden am Tag, mehr als 40 Stunden in der Woche oder eine Ruhezeit unter 12 Stunden sind ein Verstoß. Diese Regel gilt auch, wenn ein Mitarbeiter sonst von den ArbZG-Grenzen ausgenommen ist.
Ausgenommene Mitarbeiter (§ 18 ArbZG)
Für leitende Angestellte, die von den ArbZG-Grenzen ausgenommen sind, prüft clavenda die Höchstarbeitszeit, die Pause und die Ruhezeit nicht. Der Jugendschutz gilt trotzdem.
Lücken (§ 17 MiLoG)
Ist ein Tag mit Soll oder ein offenes Kommen älter als fünf Tage und immer noch nicht vervollständigt, meldet clavenda eine Lücke. Die Aufzeichnung muss nachgetragen werden.