Zum Inhalt springen

Artikel zu einem zusammengesetzten Artikel zusammenführen

Viele Betriebe führen ein Frühstück als zwei Artikel, zum Beispiel "Frühstück Speisen" zu 7 % und "Frühstück Getränke" zu 19 %. Mit Zusammenführen machen Sie daraus einen Artikel "Frühstück" mit zwei Teilen. Im Verkauf, im Folio, am Ratenplan und auf der Buchungsseite gibt es danach nur noch diesen einen Artikel. Preise, Steuersätze und Erlöskonten bleiben genau, wie sie sind: die beiden bisherigen Artikel sind ab jetzt seine Teile.

Voraussetzungen

Rolle Admin. Für Ihren Betrieb sind zusammengesetzte Artikel freigeschaltet. Die Artikel sind aktiv, haben einen festen Preis, gelten mit derselben Angabe Preis gilt und beginnen mit demselben Wort.

Schritte

  1. Öffnen Sie Artikel & Leistungen. Über der Liste steht ein Hinweis wie "2 Artikel lassen sich zusammenführen: „Frühstück Speisen“ und „Frühstück Getränke“", die beiden Artikel tragen in der Liste den Zusatz zusammenführbar.

  2. Klicken Sie im Hinweis auf Zusammenführen …. Der Dialog Zu einem Artikel zusammenführen zeigt den Namen des neuen Artikels, die Teile mit Steuersatz, Preis und Konto und den Gesamtpreis, zum Beispiel "Preis „Frühstück“ je Person und Nacht 15,00 €".

  3. Prüfen Sie den Namen. Er ist der gemeinsame Namensanfang und lässt sich ändern; einen Namen, den schon ein anderer Artikel trägt, nimmt der Dialog nicht an.

  4. Lesen Sie Geprüft und Was passiert: welche Ratenpläne danach den neuen Artikel nutzen, wie die Buchungsseite ihn zeigt und dass gebuchte Posten und Rechnungen unverändert bleiben.

  5. Klicken Sie auf Zusammenführen. Die Liste zeigt danach "Frühstück" mit dem Zusatz zusammengesetzt und den Sätzen "7 % / 19 %"; mit dem Pfeil davor klappen Sie die Teile auf.

Was sich ändert

  • Die bisherigen Artikel sind nur noch als Teil buchbar. Im Folio, im Verkauf und auf der Buchungsseite wählen Sie den neuen Artikel; er wird beim Buchen in seine Teile aufgelöst, je Teil mit eigenem Steuersatz.
  • Ratenpläne, die beide Artikel enthielten, enthalten jetzt den neuen Artikel, mit derselben Menge und derselben Angabe Im Zimmerpreis enthalten.
  • Rechnung, E-Rechnung, DATEV-Export und Kasse rechnen weiter je Teil. Die Beträge bleiben auf den Cent gleich.
Wichtig

Bereits gebuchte Posten, ausgestellte Rechnungen und Belege werden nicht geändert; sie tragen weiter die bisherigen Namen.

Sind die Artikel unterschiedlich buchbar (Folio, Buchungsseite, Verkauf) oder enthält ein Ratenplan nur einen von ihnen, sperrt der Dialog das Zusammenführen und nennt den Grund. Gleichen Sie die Artikel bzw. den Ratenplan zuerst an.

Ein Aufruf mit denselben Artikeln legt nichts doppelt an.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?Frage stellen