Die meisten Hoteliers wechseln ihre Software nicht gern. Der Umzug fühlt sich an wie eine Operation am offenen Herzen: Das Haus ist belegt, Portale liefern weiter Buchungen, und am Monatsende will die Buchhaltung ihre Zahlen. Mit einem klaren Plan ist der Wechsel trotzdem in wenigen Tagen erledigt. Entscheidend ist, dass Sie vorher wissen, was umzieht, was im Altsystem bleibt und wer an welchem Tag was prüft.
Wann lohnt sich ein Wechsel überhaupt?
Ein Wechsel ist sinnvoll, wenn die Software Ihnen regelmäßig Arbeit macht, statt sie abzunehmen. Typische Anzeichen aus kleinen Häusern:
- Portalbuchungen werden von Hand übertragen, und es kommt zu Überbuchungen.
- Rechnungen werden nachträglich geändert statt storniert, oder Nummern springen.
- Für Firmenkunden fehlt die E-Rechnung, der DATEV-Export wird in Excel nachgebaut.
- Der Anbieter kündigt das Ende der lokalen Version an, Updates bleiben aus.
- Jede Auswertung für Steuerberatung oder Statistikamt kostet einen halben Tag.
Wenn zwei oder drei Punkte zutreffen, rechnet sich der Aufwand meist. Wechseln Sie aber nicht aus Frust mitten in der Hochsaison.
Vorbereitung: Vertrag, Datenexport und ein ruhiger Stichtag
Kündigungsfrist und Laufzeit prüfen
Lesen Sie zuerst Ihren Vertrag mit dem bisherigen Anbieter. Gesucht sind drei Angaben: Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und was nach Vertragsende mit Ihren Daten passiert. Viele Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr. Planen Sie den Stichtag so, dass sich Alt- und Neuvertrag höchstens einige Wochen überschneiden.
Datenexport schriftlich sichern
Verlangen Sie vor der Kündigung schriftlich, in welchem Format Sie Ihre Daten bekommen: Gäste, Buchungen, Rechnungen, Zahlungen, Stammdaten. CSV oder eine andere maschinell lesbare Form ist das Minimum. Ihr Softwareanbieter verarbeitet Gästedaten in Ihrem Auftrag. Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss er diese Daten nach Ende der Leistung nach Ihrer Wahl löschen oder zurückgeben. Wählen Sie ausdrücklich die Rückgabe, bevor gelöscht wird.
Stichtag in eine ruhige Woche legen
Ein Stichtag in der Nebensaison, am besten von Sonntag auf Montag in einer Woche ohne Messe oder Großgruppe, spart Nerven. Im Kurort ist das oft der Januar, im Boardinghouse eher die Woche zwischen den Jahren, wenn Monteure nach Hause fahren.
Was zieht um und was bleibt im Altsystem?
Nicht alles gehört ins neue System. Die Faustregel: Was in der Zukunft liegt, zieht um. Was abgeschlossen ist, bleibt archiviert.
| Datenart | Umzug ins neue System | Bemerkung |
|---|---|---|
| Zimmer, Kategorien, Raten, Artikel | Ja | neu anlegen und gegen Altsystem prüfen |
| Buchungen mit Anreise nach Stichtag | Ja | vollständig, inklusive Portal-Referenz |
| Stammgäste | Ja, eingeschränkt | nur mit Rechtsgrundlage, Werbung nur mit Einwilligung oder nach § 7 Abs. 3 UWG |
| Offene Forderungen und Anzahlungen | Ja, als Posten | Verweis auf Originalrechnung aus dem Altsystem |
| Abgeschlossene Rechnungen und Zahlungen | Nein | bleiben im Altsystem oder Archiv |
| Meldescheine ausländischer Gäste | Nein | nach Frist vernichten, nicht mitnehmen |
Übernahme beim Systemwechsel: typische Aufteilung
Zukunftsbuchungen
Jede Buchung mit Anreise nach dem Stichtag muss im neuen System stehen, bevor die Portale umgeschaltet werden. Übernehmen Sie die Buchungsnummer des Portals mit. Nur so ordnen Sie spätere Änderungen und Stornos eindeutig zu.
Stammgäste und Datenschutz
Gästedaten dürfen Sie für die Vertragsabwicklung weiter nutzen. Für Werbung per E-Mail brauchen Sie eine Einwilligung. Ohne Einwilligung geht es nur, wenn Sie die Adresse beim Verkauf erhalten haben, für ähnliche eigene Leistungen werben, der Gast nicht widersprochen hat und bei Erhebung und jeder Mail auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde. Übernehmen Sie das Einwilligungsfeld also mit, nicht nur die Adresse. Gäste, die seit Jahren nicht mehr da waren und keine Einwilligung gegeben haben, müssen nicht umziehen.
Meldescheine ausländischer Gäste gehören nicht in den Umzug. Sie werden zwölf Monate aufbewahrt und danach innerhalb von drei Monaten vernichtet. Für deutsche Gäste entfällt der Meldeschein seit dem 1. Januar 2025.
Anzahlungen, offene Posten und Raten
Hier passieren die meisten Fehler. Hat ein Gast im Frühjahr eine Anzahlung für den Herbst geleistet, wurde die Anzahlungsrechnung im Altsystem geschrieben. Die Umsatzsteuer auf Anzahlungen entsteht bereits mit der Vereinnahmung. Die Schlussrechnung im neuen System muss die Anzahlung deshalb mit Betrag, Steuer und alter Rechnungsnummer abziehen. Legen Sie für jede offene Anzahlung eine Liste an: Gast, Buchung, Betrag, alte Rechnungsnummer, Zahlungsdatum.
Offene Forderungen (Firmenkunde zahlt noch nicht, Ratenzahlung einer Gruppe) werden im Altsystem weiter gemahnt oder als offener Posten mit Verweis übernommen. Entscheiden Sie das mit Ihrer Steuerberatung und halten Sie es schriftlich fest. Doppelt gemahnt wirkt unprofessionell.
Altdaten: Das Finanzamt darf auch nach der Kündigung zugreifen
Buchungsbelege wie Rechnungen sind seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre. Die Frist läuft unabhängig davon, welche Software Sie gerade nutzen.
Bei einer Außenprüfung hat die Finanzverwaltung drei Wege zu Ihren Daten. Beim unmittelbaren Zugriff (Z1) liest der Prüfer selbst in Ihrem System. Beim mittelbaren Zugriff (Z2) werten Sie die Daten nach seinen Vorgaben aus. Bei der Datenträgerüberlassung (Z3) erhält er die Daten maschinell auswertbar auf einem Datenträger. Nach einem Systemwechsel genügt es erleichternd, nach Ablauf von fünf Jahren nur noch einen Datenträger mit den Daten bereitzuhalten. In den Jahren davor müssen die Daten weiter auswertbar sein, ein PDF-Stapel reicht nicht.
Praktisch haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Altsystem lesend behalten. Viele Anbieter bieten einen günstigen Lesezugang. Klären Sie Preis, Laufzeit und ob Auswertungen möglich bleiben.
- Archivexport. Sie erhalten einen vollständigen, maschinell auswertbaren Export mit Beschreibung der Felder. Legen Sie ihn unveränderbar ab und dokumentieren Sie den Vorgang in Ihrer Verfahrensdokumentation.
Rechnungsnummern im neuen System eindeutig halten
Eine Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden. Mehrere Nummernkreise sind zulässig, solange jede Nummer eindeutig bleibt. Beginnt die neue Software wieder bei 1, kollidiert sie mit alten Nummern. Nutzen Sie deshalb einen neuen Präfix, zum Beispiel ein Kürzel mit Jahreszahl, und notieren Sie die letzte Nummer des Altsystems in der Verfahrensdokumentation. So kann jeder Prüfer die Lücke zwischen den Systemen erklären.
Kasse und TSE: Wechsel dem Finanzamt melden
Nutzen Sie ein Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), das beim Wechsel ersetzt oder außer Betrieb genommen wird, ist das mitteilungspflichtig. Seit 2025 läuft die Mitteilung über ELSTER. Neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden, und zwar immer alle Systeme einer Betriebsstätte zusammen. Ob Ihr bisheriges Hotelsystem selbst unter die Pflicht fällt, hängt davon ab, ob es Barzahlungen als Kasse aufzeichnet. Klären Sie das vor dem Stichtag mit Ihrer Steuerberatung.
Portale umschalten: der kritische Moment
Portale wie Booking.com, Expedia und HRS sind meist über einen Channel Manager angebunden. Beim Wechsel wird die Verbindung neu eingerichtet und jede Zimmerkategorie und jeder Ratenplan des Portals einer Kategorie und Rate im neuen System zugeordnet (Mapping). Ein falsches Mapping ist die häufigste Ursache für Überbuchungen nach einem Umzug.
So gehen Sie vor:
- Mapping für jedes Portal vorab vollständig anlegen und mit einer Testbuchung prüfen, wo das Portal das zulässt.
- Umschalten erst, wenn alle Zukunftsbuchungen im neuen System stehen und der Bestand stimmt.
- Buchungen, die zwischen Datenexport und Umschalten eingegangen sind, anhand der Reservierungslisten in den Portal-Extranets nachtragen.
- In den ersten Tagen Stornos und Änderungen täglich mit den Extranets abgleichen. Eine Stornierung einer alten Buchung kann noch im Altsystem ankommen.
- Umschalten am Vormittag eines Werktags, nicht am Freitagabend.
Schulung und Parallelbetrieb
Planen Sie die Schulung am echten System mit Ihren eigenen Zimmern und Raten, getrennt für Empfang und Buchhaltung. Wer abends allein am Tresen steht, braucht andere Handgriffe als das Sekretariat am Monatsende.
Einen längeren Parallelbetrieb empfehlen wir nicht. Zwei Systeme gleichzeitig zu pflegen, verdoppelt die Fehlerquellen: Welche Rechnung gilt, wo steht die letzte Änderung? Besser ist ein harter Stichtag mit gründlichem Abgleich vorher. Das Altsystem bleibt danach nur lesend für Rückfragen und Prüfungen.
Checkliste für den Umzug
- Vertrag geprüft: Kündigungsfrist, Laufzeit, Datenrückgabe schriftlich geregelt
- Stichtag in ruhiger Woche festgelegt, Team informiert
- Stammdaten angelegt und gegen Altsystem geprüft
- Zukunftsbuchungen vollständig übernommen, Portal-Referenzen dabei
- Stammgäste mit Einwilligungsstatus übernommen, Rest bleibt im Archiv
- Liste offener Anzahlungen und Forderungen mit alten Rechnungsnummern
- Neuer Rechnungsnummernkreis mit Präfix, letzte alte Nummer dokumentiert
- Altsystem lesend behalten oder Archivexport abgelegt, Verfahrensdokumentation ergänzt
- Kassen- und TSE-Mitteilung geprüft
- Portal-Mapping getestet, Umschalten terminiert, Abgleich der ersten Tage eingeplant
- Schulung für Empfang und Buchhaltung durchgeführt
Wie clavenda den Wechsel organisiert
clavenda plant den Umzug in fünf Arbeitstagen. Stammgäste und alle Buchungen mit Anreise nach dem Stichtag kommen per CSV, der Abgleich erfolgt Zeile für Zeile im Vier-Augen-Prinzip. Jedes Haus bekommt als eigener Mandant seine eigene lückenlose Rechnungsnummernfolge. Als Beispielwert für das Onboarding eines Hauses mit gepflegtem Altsystem nennen wir 2.900 Euro, das ist kein Festpreis.
| Tag | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Stammdaten (Zimmer, Kategorien, Raten, Artikel) gegen die Altsoftware geprüft |
| 2 | Datenübernahme: Stammgäste und alle Buchungen mit Anreise nach Stichtag per CSV |
| 3 | Abgleich Zeile für Zeile, Vier-Augen-Kontrolle |
| 4 | Schulung vor Ort in zwei Terminen (Empfang, Sekretariat) am echten System |
| 5 | Portale umschalten |
Umzug mit clavenda: Ablauf in fünf Tagen
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: September 2026.
Quellen
- Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre verkürzt, anwendbar ab 1.1.2025 (Bürokratieentlastungsgesetz IV), Haufe, abgerufen September 2026 Quelle
- GoBD, 2. Änderung, BMF-Schreiben vom 14.7.2025 (IV D 2 - S 0316/00128/005/088) Quelle
- Datenzugriff Z1, Z2, Z3 nach GoBD Rz. 165 bis 167, Zusammenfassung, abgerufen September 2026 Quelle
- Systemwechsel: nach fünf Jahren genügt Datenträger mit den Steuerunterlagen (§ 147 Abs. 6 AO), Ecovis, Stand 2026 Quelle
- Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO, Frist ein Monat bei Anschaffung oder Außerbetriebnahme, Landesamt für Steuern Niedersachsen Quelle
- Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO: Löschung oder Rückgabe der Daten nach Ende der Auftragsverarbeitung Quelle
- E-Mail-Werbung an Bestandskunden ohne Einwilligung nach § 7 Abs. 3 UWG, IHK Köln Quelle
- Meldeschein: Wegfall für deutsche Gäste zum 1.1.2025, Aufbewahrung zwölf Monate, Vernichtung binnen drei Monaten, IHK zu Rostock Quelle
- § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG: fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer Quelle
- § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG: Steuerentstehung bei Anzahlungen mit Vereinnahmung Quelle
